Quelle: Gerhard Fischill, Linz
Ortsbildbeirat
Die Gemeinden des ländlichen Raumes sind fallweise mit der Einschätzung ungewöhnlicher Bauprojekte überfordert. In solchen Fällen kann die Beratung durch die Ortsbildbeiräte des Landes zu einem günstigen Preis beansprucht werden: Drei Fachleute prüfen die Bauvorhaben, nehmen Ortsaugenscheine an den Bauplätzen vor und beurteilen, ob die wesentlichen Merkmale geplanter Bauwerke auf die bauliche Struktur der Umgebung abgestimmt wurden (§ 3 Abs. 3 Z 3, OÖ. Bautechnikgesetz 2013). Stellungnahmen und Gutachten der Beiräte bieten Orientierung. Ein Teil der Beratungshonorare wird nach Möglichkeit durch die Abteilung Raumordnung rückerstattet.